Rettungs- und Einsatzkräfte sind um bis zu vier Minuten schneller vor Ort, die Überlebenschancen von Unfallopfern steigen um bis zu 40 Prozent. Die Rettungsgasse rettet Leben! Und ist sei 1. Jänner 2012 bei Staubildung in Österreich Pflicht.
Kommt es auf Autobahnen oder Schnellstraßen bzw. Autostraßen zu stockendem Verkehr oder Stau, sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Auf zweispurigen Fahrbahnen gilt: Alle Fahrzeuge auf der linken Spur ordnen sich parallel zur Straße am linken Fahrbahnrand ein. Alle anderen weichen so weit wie möglich an den rechten Rand aus – auch auf den Pannenstreifen. Dadurch entsteht in der Mitte die Rettungsgasse, die ausschließlich von Einsatzfahrzeugen (wie Rettung, Feuerwehr und sonstigen Einsatzkräften) benützt werden darf.
Dasselbe System gilt auf drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen: Alle Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren soweit wie möglich nach links. Alle anderen Spuren fahren soweit wie möglich nach rechts. Idealerweise bilden Personenkraftwagen, Motorräder, Lastkraftwagen oder Busse Kolonnen, stehen parallel (und nicht schräg) zur Fahrtrichtung und halten ausreichend Sicherheitsabstand, auch zum vorderen Fahrzeug.
Achtung: Die Bildung einer Rettungsgasse ist nicht nur dann verpflichtend, wenn ein Unfall als Ursache der Verzögerung auftritt. Die freie Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen muss grundsätzlich auch zu anderen Einsatzorten gewährleistet sein.Die so entstehende Zeitersparnis für Einsatzkräfte kann im Ernstfall über Leben und Tod entscheiden. Aus diesem Grund wird die Behinderung von Einsatzfahrzeugen sowie die widerrechtliche Benützung der Rettungsgasse mit Geldstrafe von bis zu Euro 2.180 geahndet.In vielen unserer Nachbarländer ist die Rettungsgasse bereits ein Erfolgsmodell. Seit 1. Jänner 2012 ist sie auch in Österreich Pflicht.